Krankengeld: Was tun bei Lohnlücke, Aussteuerung und ALG I?

Krankengeld beginnt oft in einer ohnehin belastenden Phase. Die Diagnose steht im Vordergrund, gleichzeitig fällt nach der Entgeltfortzahlung Einkommen weg. Wer früh rechnet, Unterlagen sammelt und die nächsten Übergänge kennt, kann die finanzielle Lücke nüchterner steuern.

1. Was nach sechs Wochen Krankheit passiert

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber bei derselben Arbeitsunfähigkeit regelmäßig bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anspruch auf Krankengeld ist in SGB V § 44 angelegt, die Höhe in SGB V § 47. Für Betroffene fühlt sich der Wechsel oft abrupt an: Die Gehaltszahlung endet, die Krankenkasse fragt Daten ab, und die Auszahlung kommt in einem anderen Rhythmus.

Wichtig ist die lückenlose ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Elektronische Meldungen haben vieles vereinfacht, trotzdem sollten Versicherte die eigenen Daten im Blick behalten. Wenn eine Folgebescheinigung zu spät festgestellt wird oder Angaben zwischen Arbeitgeber, Arztpraxis und Krankenkasse nicht zusammenpassen, kann es zu Rückfragen kommen. Eine einfache Chronologie mit Datum der Erkrankung, Beginn der Entgeltfortzahlung, Ende der sechs Wochen und ersten Krankengeldzahlungen hilft später.

Krankengeld ist keine normale Gehaltsfortzahlung. Es ersetzt einen Teil des Einkommens und ist zeitlich begrenzt. Deshalb sollte schon in den ersten Wochen geklärt werden, welche Fixkosten weiterlaufen, welche Rücklagen verfügbar sind und ob andere Haushaltsmitglieder ebenfalls Einkommen verlieren könnten.

2. 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto

Die bekannte Faustformel lautet: Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Regelentgelts, darf aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Außerdem gelten Beitragsbemessungsgrenzen und Abzüge. In der Auszahlung kommen daher nicht einfach 70 Prozent des bisherigen Bruttogehalts an. Von vielen Krankengeldzahlungen werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten; die Krankenversicherung wird anders behandelt.

Die Lohnlücke entsteht aus mehreren Effekten. Erstens ist die Ersatzrate niedriger als das Gehalt. Zweitens fallen variable Bestandteile wie Überstunden, Zuschläge oder Boni möglicherweise anders ins Gewicht. Drittens kommt Krankengeld häufig kalendertäglich, während Miete, Darlehen und Versicherungen monatlich fällig sind. Wer bisher knapp kalkuliert hat, spürt diesen Wechsel schnell.

Ein Beispiel ohne Detailsteuerung: Wenn bisher 2.700 Euro netto ankamen und das ausgezahlte Krankengeld bei rund 2.000 Euro liegt, fehlen monatlich 700 Euro. Diese Zahl ist nicht nur abstrakt. Sie entscheidet darüber, ob Lastschriften verschoben werden müssen, ob ein Dispo droht oder ob früh mit Vermieter, Bank oder Versicherung gesprochen werden sollte.

Krankengeld-Lohnlücke vorab schätzen

Der Krankengeld-Rechner zeigt grob, wie sich Brutto, Netto, Abzüge und monatliche Lücke nach Ende der Entgeltfortzahlung auswirken.

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3. Die Lohnlücke aktiv sortieren

Eine Krankheitsphase ist kein guter Zeitpunkt für komplexe Finanzakrobatik. Trotzdem hilft eine klare Reihenfolge. Zuerst sollten Pflichtausgaben sichtbar werden: Miete, Energie, Lebensmittel, Kranken- und Pflegezusatzversicherungen, Kredite, Unterhalt, Kinderbetreuung, Telefon, Mobilität und Medikamente. Danach kommen veränderbare Ausgaben. Ziel ist nicht, alles sofort zu streichen, sondern den monatlichen Fehlbetrag realistisch zu kennen.

Als nächstes sollten Fälligkeiten geprüft werden. Viele Kosten fallen am Monatsanfang an, Krankengeld kann aber in anderen Abständen ausgezahlt werden. Schon eine Verschiebung der Abbuchung kann Liquiditätsdruck reduzieren. Bei Krediten oder Versicherungen ist eine frühe, sachliche Anfrage besser als eine geplatzte Lastschrift. Dokumentieren Sie Zusagen schriftlich und rechnen Sie nicht mit mündlichen Andeutungen.

Wenn Unterhaltspflichten bestehen, sollte die Einkommensänderung geordnet dokumentiert werden. Krankengeld kann familienrechtlich relevant sein, ersetzt aber keine individuelle Prüfung. Für die eigene Orientierung ist eine transparente Übersicht über bisheriges Netto, neues Krankengeld und Fixkosten sinnvoll. Das schützt nicht vor schwierigen Gesprächen, macht sie aber konkreter.

4. Aussteuerung: 78 Wochen sind kein Planungshorizont zum Abwarten

Bei derselben Krankheit ist Krankengeld zeitlich begrenzt. In SGB V § 48 ist die Höchstdauer geregelt: innerhalb von drei Jahren grundsätzlich bis zu 78 Wochen, wobei Zeiten der Entgeltfortzahlung mitgezählt werden können. Umgangssprachlich heißt das Ende des Krankengeldbezugs Aussteuerung. Der Begriff klingt technisch, ist für Betroffene aber ein harter Einschnitt.

Aussteuerung sollte nicht erst im letzten Monat bearbeitet werden. Spätestens mehrere Monate vorher gehören drei Fragen auf den Tisch: Ist eine Rückkehr in die bisherige Arbeit realistisch? Läuft eine Reha, stufenweise Wiedereingliederung oder Erwerbsminderungsrenten-Prüfung? Und welche Leistung kommt nach dem Krankengeld in Betracht, wenn die Arbeitsfähigkeit weiterhin eingeschränkt ist?

Die Krankenkasse informiert in der Regel über das absehbare Ende. Verlassen sollte man sich trotzdem nicht nur auf ein Schreiben. Wer die eigene Krankengeld-Blockfrist, Diagnosen und Zeiten nicht versteht, sollte bei der Kasse eine schriftliche Übersicht anfordern. Parallel können behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Reha-Träger, Arbeitgeber und Arbeitsagentur jeweils andere Informationen benötigen. Eine Mappe mit Bescheiden, AU-Zeiten und Reha-Unterlagen spart Kraft.

5. Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Nahtlosigkeit

Nach Aussteuerung kann Arbeitslosengeld I relevant werden, auch wenn jemand weiter krank ist. Häufig wird dabei von Nahtlosigkeit gesprochen. Gemeint ist vereinfacht: Die Arbeitsagentur prüft, ob trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen kann, während die Erwerbsfähigkeit oder Reha-Perspektive geklärt wird. Das ist kein Automatismus, sondern ein Verfahren mit eigenen Voraussetzungen.

Betroffene sollten sich früh bei der Arbeitsagentur melden, wenn das Ende des Krankengeldes absehbar ist. Dabei sind Krankenkassenbescheide, Arbeitsvertrag, Entgeltbescheinigungen, medizinische Unterlagen soweit erforderlich und Informationen zum Arbeitsverhältnis wichtig. Wer noch in einem Arbeitsverhältnis steht, ist nicht automatisch ohne Leistungsanspruch. Gleichzeitig können Verfügbarkeit, Restleistungsvermögen und Rentenverfahren eine Rolle spielen.

Die Kommunikation sollte ruhig und vollständig sein. Es hilft nicht, gesundheitliche Einschränkungen zu dramatisieren oder kleinzureden. Entscheidend ist, was ärztlich festgestellt ist und welche Tätigkeiten noch möglich sein könnten. Wenn eine Erwerbsminderungsrente im Raum steht, sollten Fristen und Mitwirkungspflichten besonders ernst genommen werden.

6. Rückkehr in Arbeit oder stufenweise Wiedereingliederung

Nicht jede lange Erkrankung endet in Aussteuerung. Viele Menschen kehren schrittweise zurück. Die stufenweise Wiedereingliederung, oft Hamburger Modell genannt, kann helfen, Belastung kontrolliert aufzubauen. Währenddessen besteht das Arbeitsverhältnis fort; die finanzielle Absicherung hängt vom Einzelfall und der Leistung ab. Für Betroffene ist wichtig, realistische Stufen zu planen und Rückschläge nicht als persönliches Scheitern zu deuten.

Vor einer Rückkehr sollten Tätigkeiten, Arbeitszeit, Wegezeiten und Belastungsspitzen ehrlich geprüft werden. Wer nach sechs Monaten Erkrankung sofort wieder Vollzeit startet, obwohl die Behandlung noch läuft, riskiert Überforderung. Umgekehrt kann eine gut geplante Rückkehr stabilisieren, Selbstvertrauen geben und die finanzielle Lücke schließen. Betriebsarzt, behandelnde Praxis und Arbeitgeber sollten nur die Informationen erhalten, die für ihre Rolle erforderlich sind.

Wenn Pflegeverantwortung in der Familie dazukommt, wird die Lage komplexer. Eine eigene Erkrankung und gleichzeitige Unterstützung eines Angehörigen können Zeit, Kraft und Einkommen stark belasten. Dann lohnt ein paralleler Blick auf Pflegegrad, Entlastungsangebote und familiäre Aufgabenverteilung.

7. Dokumentation: Was Sie ab heute festhalten sollten

Ein guter Krankengeld-Ordner enthält keine Romane, sondern Nachweise. Sammeln Sie AU-Zeiträume, Schreiben der Krankenkasse, Zahlungsübersichten, Entgeltabrechnungen, Reha-Anträge, Rentenversicherungsschreiben, Arbeitgeberkommunikation und eigene Notizen zu Telefonaten. Notieren Sie Datum, Gesprächspartner, Kernaussage und offene Punkte. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Stellen beteiligt sind.

Zusätzlich hilft ein monatliches Finanzblatt: bisheriges Netto, erwartetes Krankengeld, tatsächlicher Zahlungseingang, Fixkosten, variable Kosten und Lücke. Diese Übersicht kann auch im Gespräch mit Sozialberatung, Schuldnerberatung oder Familienberatung nützlich sein. KrankengeldHeld unterstützt dabei, Krankengeldphasen und Szenarien strukturiert zu betrachten.

Wenn die Kraft knapp ist, reicht eine kleine Routine: einmal pro Woche Post öffnen, neue Schreiben fotografieren oder abheften, Zahlungseingänge prüfen und offene Fragen notieren. Eine vertraute Person kann dabei unterstützen, ohne medizinische Details kennen zu müssen. Entscheidend ist, dass Fristen, Nachweise und Geldflüsse nicht erst dann sichtbar werden, wenn eine Leistung pausiert oder ein Übergang bereits begonnen hat.

Bei längerer Erkrankung sollte außerdem ein fester Kontaktkanal zur Krankenkasse gewählt werden. Wer jedes Mal neu telefoniert, verliert leicht den Überblick. Besser ist eine kurze schriftliche Zusammenfassung nach wichtigen Gesprächen.

Quellen: SGB V § 44, Anspruch auf Krankengeld · SGB V § 47, Höhe und Berechnung · SGB V § 48, Dauer · Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosengeld, abgerufen am 28.05.2026. Stand: 28.05.2026.

Häufige Fragen zu Krankengeld und Lohnlücke

Ab wann gibt es Krankengeld?

Bei Arbeitnehmern meist nach Ende der Entgeltfortzahlung. Voraussetzung ist unter anderem die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit und ein entsprechender Anspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie hoch ist Krankengeld?

Grundsätzlich 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Die tatsächliche Auszahlung kann durch Beitragsabzüge niedriger sein.

Was bedeutet Lohnlücke?

Die Lohnlücke ist die Differenz zwischen bisherigem Haushaltsnetto und dem tatsächlich ausgezahlten Krankengeld. Sie sollte monatlich mit den Fixkosten verglichen werden.

Was ist Aussteuerung?

Damit ist das Ende des Krankengeldbezugs wegen derselben Krankheit nach der gesetzlichen Höchstdauer gemeint. Danach muss der Übergang zu Arbeit, Reha, Rente oder Arbeitslosengeld geklärt werden.

Kann man trotz Krankheit Arbeitslosengeld I bekommen?

Nach Aussteuerung kann Arbeitslosengeld I unter besonderen Voraussetzungen relevant sein. Die Arbeitsagentur prüft den Einzelfall und benötigt dafür Unterlagen.

Welche Unterlagen sollte man sammeln?

AU-Zeiten, Krankenkassenbescheide, Entgeltabrechnungen, Zahlungsnachweise, Reha- und Rentenunterlagen sowie Notizen zu Telefonaten mit Kasse, Arbeitgeber und Arbeitsagentur.

Weitere Ratgeber und Rechner

RDG-Care-Hinweis: Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung zu Krankengeld, Lohnlücke und Aussteuerung mit Stand 28.05.2026 und ersetzt keine individuelle Beratung durch Krankenkasse, Arbeitsagentur, Sozialverband, Rentenversicherung oder qualifizierte Beratungsstelle.